Illegale Wilderei verhindern
Im Wesentlichen sind folgende neue Regelungen zu beachten:
- Für Rohelfenbein, also ganze Stoßzähne oder Teile davon, dürfen keine EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden, womit ein generelles Handelsverbot eintritt. Ausnahmen sind nur zur Reparatur von Antiquitäten oder Musikinstrumenten aus der Zeit vor 1975 möglich.
- Bereits erteilte EU-Bescheinigungen für Elfenbein verlieren alle ihre Gültigkeit zum 19.01.2023 (Art. 11 Abs. 4 VO (EG) Nr. 865/2006).
- Für Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 wurde die bisherige Ausnahme von der Bescheinigungspflicht gestrichen und für den Verkauf ist jetzt grundsätzlich eine EU-Bescheinigung erforderlich.
- Für zu Gegenständen verarbeitetes Elfenbein, u.a. Musikinstrumente oder Schnitzereien, ist der Handel ausschließlich mit Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 oder Musikinstrumenten aus der Zeit vor 1975 erlaubt. Entsprechende Nachweise sind bei Antragsstellung zur Erteilung einer EU-Bescheinigung vorzulegen.
Die Gründe für die Verschärfung der Regelungen und der weiteren Einschränkung liegen in dem Ausmaß der weiterhin stattfindenden illegalen Wilderei wilder Elefanten durch kriminelle Netzwerke. Die auch heute noch bestehende Nachfrage nach frischem Elfenbein und Elfenbeinprodukten führt zu einem starken Rückgang und der Bedrohung der Elefantenpopulationen in der freien Natur.
Aufgrund dessen hat die Europäische Kommission strengere Regelungen erlassen, um den Markt für den Handel mit Elfenbein so stark einzuschränken und zu kontrollieren, dass der illegale Handel mit Elfenbein nicht weiter angefeuert wird.
Weitere Details unter: https://www.bfn.de/elfenbein (Öffnet in einem neuen Tab)