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Kreis Düren

Tipps aus dem Veterinäramt: Bei Hühnerhaltung gibt es viel zu beachten

Aufgrund der sich ausbreitenden Geflügelpest macht das Veterinäramt des Kreises Düren auf die Auflagen und Pflichten bei der Hühnerhaltung aufmerksam. Wer im eigenen Garten Hühner hält, muss demnach einiges beachten.

Kontakt zu Wildvögeln vermeiden

Nutzgeflügelhaltungen, also auch Hühnerhaltungen, müssen sowohl bei der Tierseuchenkasse registriert als auch beim Veterinäramt angemeldet werden. Da die Geflügelpest, die oft auch als Vogelgrippe bezeichnet wird, auch in NRW auf dem Vormarsch ist, sollten Halter besonders aufmerksam sein und auf die Tiere achtgeben. Ein Kontakt mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden, um eine Ansteckung zu verhindern. Hühner müssen außerdem gegen die Newcastle Disease geimpft sein. Diese Impfung muss regelmäßig erfolgen und der Behörde auf Verlangen nachgewiesen werden. Es handelt sich bei dieser Virus-Erkrankung um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für Hühner meist tödlich endet. 

Bevor die Tiere in den eigenen Garten einziehen, sollten sich Interessierte unbedingt mit der artgerechten Haltung auseinandersetzen. Hühner sind Allesfresser. Sie sind zudem immer auf der Hut vor Feinden, was sie sehr schreckhaft erscheinen lässt. Daher ist der Gruppenverband sehr wichtig für das Tier. Hühner werden oft von Milben, vor allem der roten Vogelmilbe, heimgesucht, die sich beispielsweise im Hühnerstall einnistet. Daher ist die Hygiene nie zu vernachlässigen. 

Weitere Informationen zur Registrierung von Nutztierhaltungen bei der Tierseuchenkasse NRW gibt es unter  https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/   (Öffnet in einem neuen Tab)

 

 

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