Frühzeitig nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen
Muslime, die an diesen Tagen ein Schaf anlässlich des hohen Feiertages schlachten möchten, sollten sich daher frühzeitig nach zugelassenen Schlachtstätten für Schafe erkundigen. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist in diesem Zusammenhang weiterhin darauf hin, dass der Lebendtransport von Schafen (etwa zu einer Schlachtstätte) ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld rechnen. Aus diesem Grund werden in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchgeführt.