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Kreis Düren

Vorsorgevollmacht: Kreis Düren rät, zeitnah tätig zu werden

Wer zum Jahresbeginn entscheidende Weichen für sein späteres Leben stellen möchte, sollte sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht beschäftigen.

Ohne Vollmacht entscheidet ein Berufsbetreuer

Denn nur wer eine solche Vollmacht unterschrieben hat, wird im Falle, selbst keine Entscheidungen mehr treffen zu können, von einer Person seiner Wahl vertreten. Gibt es keine solche Vollmacht, dann bestellt das zuständige Betreuungsgericht einen Gesetzlichen Berufsbetreuer, der im Bedarfsfall die erforderlichen Entscheidungen trifft. Darauf weist das Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren des Kreises Düren hin. 

Hat man sich für die Erteilung einer Vollmacht an eine oder mehrere Personen seines Vertrauens entschieden, empfiehlt es sich, diese notariell errichten zu lassen oder privatrechtlich zu verschriftlichen, etwa auf einem Formular, das die Betreuungsbehörden anbieten. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, bestimmte Aufgaben, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, von einem Berufsbetreuer erledigen zu lassen. 

Zum wichtigen Themenfeld Vorsorgevollmacht einschließlich Patienten- und Betreuungsverfügung informiert die Betreuungsbehörde des Kreises Düren Interessierte aus dem Kreis Düren mit Rat und Tat. Eine Ausnahme gilt für die Einwohner der Stadt Düren, die eine eigene Betreuungsbehörde hat.

Die Betreuungsbehörde des Kreises Düren bietet regelmäßig Sprechstunden an; die Termine sind auf der Homepage des Kreises veröffentlicht. Wer Fragen zum Themenfeld Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung hat, erreicht die Betreuungsbehörde des Kreises unter der Rufnummer 02421/221051941 oder per E-Mail an amt51kreis-duerende

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