Ermittlung genauerer Einwohnerzahlen
Der Zensus findet alle zehn Jahre europaweit statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben. Es handelt sich beim Zensus um eine registergestützte sogenannte Volkszählung. Etwa 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung wird dabei befragt, weitere Daten werden dem Melderegister entnommen. Bei Sonderanschriften (Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünften) findet eine Vollerhebung statt. Gemeinschaftsunterkünfte sind beispielsweise Altenheime, Internate oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Ziele des Zensus sind die Ermittlung genauerer Einwohnerzahlen, die Gewinnung von Daten zur Bevölkerungsstruktur sowie Angaben zu Wohnungen und Gebäuden. Dabei besteht gem. §23 Zensusgesetz Auskunftspflicht. Bei Verweigerung erfolgt ein Mahnverfahren mit ggfls. Androhung von Zwangsgeldern durch die Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben sich zur Geheimhaltung verpflichtet und keine der gewonnenen Erkenntnisse und Informationen werden an Dritte weitergegeben (auch nicht an Meldeämter der Kommunen).
Die sog. Feldphase der Erhebungstätigkeit durch die Erhebungsbeauftragten findet bis Ende Juli statt.
Weitere Infos gibt es auf: www.zensus2022.de (Öffnet in einem neuen Tab).