Erhöhte Zahlungen erfolgen automatisch
Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Januar 2024 um 61 Euro von 502 Euro auf 563 Euro im Monat. Zwei Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten künftig jeweils 506 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung von 55 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter 39 bis 51 Euro mehr.
Die erhöhten Zahlungen werden von der job-com – also dem Kommunalen Jobcenter des Kreises Düren – und den kreisangehörigen Sozialämtern automatisch mit der zum 31. Dezember fälligen Leistung für Januar 2024 an die Leistungsberechtigten überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.