Egal ob gefahren oder in der Garage stehend: Angemeldete Autos müssen zur Hauptuntersuchung
Darauf macht der Kreis Düren aufmerksam und möchte an eine rechtzeitige Abmeldung der Fahrzeuge erinnern, um Frust zu vermeiden.
Es gehört zu der Pflicht, das Fahrzeug innerhalb der jeweils vorgegebenen Frist zur Hauptuntersuchung zu bringen. Das gilt für alle angemeldeten Fahrzeuge, egal, ob sie gefahren werden oder nicht. Häufig fällt erst bei der Abmeldung des Fahrzeugs auf, dass die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beispielsweise beim Wohnanhänger oder Oldtimer, die lange in der Garage standen, überzogen wurde. Wenn die Frist mehr als acht Monate abgelaufen ist, kann es zu einem Punkt kommen. Alles rund um das Thema Straßenverkehr und Zulassung gibt es unter www.kreis-dueren.de/sva (Öffnet in einem neuen Tab)