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Kreis Düren

Sicherstellung der Versorgung von Pferden in NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen ergriffen, die mit einer deutlichen Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit verknüpft sind. Ziel ist die massive Verringerung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Belange des Infektionsschutzes zwingend berücksichtigen

Dabei sind die Belange des Infektionsschutzes zwingend zu berücksichtigen. Sichergestellt werden müssen die pferdgerechte Fütterung, Pflege der Boxen, die tägliche Kontrolle, tägliche mehrstündige Bewegung, notwendige tierärztliche Versorgung und ggf. die Versorgung durch den Schmied. Wichtig dabei ist, dass alle Beteiligten über den Ablauf und die Maßgaben des Infektionsschutzes informiert werden, dass verbindliche Regeln aufgestellt und eingehalten werden und soziale Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige reduziert werden.

Zudem gelten die Husten- und Niesetikette (in die Armbeuge), eine ausreichende Handhygiene und Abstandhalten (1,5 bis 2 Meter). Für die Umsetzung und Einhaltung der notwendigen Regeln bedarf es einer verantwortlichen Leitung. In Pensionsbetrieben und Reitschulen ist das in der Regel der Betriebsleiter. Bei Vereinen liegt die Verantwortung in den Händen des Vorstandes. Bei Bedarf kann die Aufgabe an geeignete Personen delegiert werden. Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt.

Die Anwesenheitszeit wird auf das notwendige Minimum reduziert. Hierbei ist von maximal zwei Stunden pro Pferd und Tag auszugehen. Dabei ist nur eine Person je Pferd erforderlich. Damit im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die sozialen Kontakte nachvollzogen werden können, sollen die beteiligten Personen diese dokumentieren. Das kann vor Ort durch Listen oder individuell durch alle Personen erfolgen.

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