Insgesamt 60 Fragen
Grundsätzlich darf nur angeln, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Voraussetzung für dessen Erteilung ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung, durch die sichergestellt wird, dass ausschließlich Personen mit den erforderlichen Fachkenntnissen die Fischerei ausüben. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Prüfungszeugnis, das wiederum die Grundlage für die Ausstellung des Fischereischeins durch die Städte und Gemeinden am jeweiligen Wohnort bildet.
Im Kreis Düren wird die Prüfung einmal jährlich abgenommen. Insgesamt 60 Fragen zu Angeln und Fischen müssen die Prüflinge korrekt beantworten, damit der Fischereischein ausgestellt wird. Mit diesen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass die Fischer die Schonzeiten der Fische kennen, Mindestgewicht und Größe für Fische beachten und ihr Hobby im Einklang mit der Natur und dem Tierschutz ausleben.

