Informationsschreiben an die Betriebe
Sie betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände anwenden, die die Haut und Schleimhaut des Kunden verletzen oder die -unbeabsichtigt- Verletzungen verursachen können.
Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich des Frisierens, des Rasierens oder vergleichbare Tätigkeiten und betont die Notwendigkeit strenger Hygienemaßnahmen, um die Übertragung von Krankheitserregern, insbesondere die Übertragung von Hautpilzerkrankungen, zu verhindern.
Das Gesundheitsamt des Kreises Düren hat zu diesem Zweck, ein Informationsschreiben an alle Friseur- und Barbershop-Betreiber des Kreises mit praktischer Anleitung zur Umsetzung der vorgesehenen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen versendet. Die Hygiene-Verordnung NRW ist einsehbar unter:
https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Hygiene-Verordnung (Öffnet in einem neuen Tab)