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Kreis Düren

Katzenschutzverordnung tritt zum 15. Januar 2020 in Kraft

Alle Katzen und Kater, die in den 15 Städten und Gemeinden des Kreises Düren leben, müssen mit Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung zum 15. Januar 2020 durch einen Mikrochip gekennzeichnet, registriert und kastriert sein.

Leid ersparen

Herrenlose Katzen und Kater fristen häufig ein elendes Dasein, geplagt von Hunger und Krankheiten. Mit seiner Schutzverordnung möchte der Kreis Düren den Tieren dieses Leid ersparen.

Ziel der Verordnung ist zudem, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Um die Verbindlichkeit der Halterpflichten zu unterstreichen, können Verstöße gegen die Schutzverordnung mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Bereits am 15. Juli 2019 hatte der Kreis Düren die Katzenschutzordnung erlassen.

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