Kreistagswahl: CDU wieder stärkste Kraft, Landratswahl noch nicht entschieden
Die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahl sind da: Die CDU ist aus dem Kreistagswahlen als stärkste Kraft hervorgegangen. Die Christdemokraten erreichten 38,57 Prozent (2020: 41,04 %) der Stimmen und landeten damit vor der SPD, die mit 21,02 % (25,17 %) ins Ziel kam. Die Landratswahl ist noch nicht entschieden, da es eine Stichwahl zwischen Dr. Ralf Nolten (CDU) und Max Dichant (SPD) geben wird (28. September).
Hinter CDU und SPD erreichten die AfD 17,95 % (6,38 %), die Grünen 9,0 % (14,99 %), Linke 3,81 % (2,56 %), FDP 2,75 % (4,38 %) und die UWG 4,1 % (4,27 %). Auf BSW entfielen 2,10 % und Volt erreichte 0,70 %.
Neben Dr. Ralf Nolten (44,41 %) und Max Dichant mit 24,82 % waren noch Bernd Essler (AfD / 19,31 %) und Andi Krischer (Grüne / 11,46 %) als Direktkandidaten angetreten. Da keiner der vier Bewerber eine absolute Stimmenmehrheit erreichte, kommt es zwischen den beiden Bestplatzierten, Dr. Ralf Nolten und Max Dichant, zur Stichwahl am Sonntag, 28. September.
Die Ergebnisse wurden über den Abend im Wahl-Studio des Dürener Kreishauses von Wahlleiter Ferdinand Aßhoff und seinem Stellvertreter Mario Grau verkündet. Zahlreiche Gäste waren in die Kreisverwaltung gekommen, um das Geschehen zu verfolgen. Die Wahlbeteiligung lag bei 60,09 % (55,9 %).
Die einzelnen Ergebnisse sind auch unter diesem Link abzurufen: https://wahlen.regioit.de/1/km2025/05358000/praesentation/index.html (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Landrats- und Kreistagswahl
Für das Amt des Landrates treten insgesamt vier Kandidaten an: Dr. Ralf Nolten (CDU), Maximilian Dichant (SPD), Andreas Krischer (Grüne) und Bernd Essler (AfD). Die Wahl findet am 14. September statt.
Sollte keiner der Landratskandidaten bei der Wahl am 14. September mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, wird am 28. September eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen stattfinden.
Neben der Landratswahl gibt es auch die Kreistagswahl, bei der neun Parteien und Wählergruppen antreten: CDU, SPD, Grüne, AfD, FDP, UWG, Die Linke, BSW und Volt. Sie und die Landratskandidaten wurden heute vom Kreiswahlausschuss nach gründlicher Prüfung einstimmig zugelassen.
- Alle Infos zur Wahl gibt es auch unter www.kreis-dueren.de/wahlen (Öffnet in einem neuen Tab).
Unsere Stimmen sind wichtig – im Sinne der Demokratie bitte nutzen und so die Zukunft unseres Kreises mitgestalten.
Ergebnisse live verfolgen beim Wahlinformationszentrum oder online
Der Kreis Düren wird zur Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, ab 18 Uhr im Kreishaus wieder ein Informationszentrum einrichten.
Im Laufe des Abends werden im Sitzungssaal B 130 (Bismarckstraße 16 in Düren) die aktuellen Ergebnisse, Entwicklungen, Wahlvergleiche und alles Wissenswerte rund um die Wahl verkündet. Bürgerinnen und Bürger erreichen für telefonische Auskünfte das Wahlbüro des Kreises Düren unter 02421/22-1011900.
- Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Ergebnisse am Wahlabend online zu verfolgen unter: https://wahlen.regioit.de/1/km2025/05358000/praesentation/index.html (Öffnet in einem neuen Tab)
Alle Infos zur Wahl gibt es auch unter www.kreis-dueren.de/wahlen (Öffnet in einem neuen Tab).
Was wird gewählt? Fragen und Antworten zur Kommunalwahl.
Wann wird gewählt?
In Nordrhein-Westfalen findet die Kommunalwahl alle fünf Jahre statt. In diesem Jahr wird am Sonntag, 14. September, gewählt. Eine etwaige Stichwahl für das Amt der Landrätin/des Landrates beziehungsweise der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist für den 28. September geplant. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Eine Briefwahl ist möglich. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Ergebnisse der Wahl sind online einsehbar unter www.kreis-dueren.de/wahlen.
Wer und was wird bei der Kommunalwahl im Kreis Düren gewählt?
Es können vier Entscheidungen getroffen werden. Bei der Kommunalwahl wird zum einen die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der eigenen Stadt beziehungsweise der Gemeinde gewählt. Zudem wählen die Bürgerinnen und Bürger die Landrätin oder den Landrat für den Kreis Düren. Für die Wahl der kommunalen Vertretung, also des Gemeinde- beziehungsweise Stadtrats und des Kreistags, haben die Wähler/-innen jeweils eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei/Wählergruppe gewählt wird.
In Jülich und Düren wird jeweils auch noch der Integrationsrat gewählt. Die Mitglieder setzten sich für die Förderung der Integration von Zugewanderten und Flüchtlingen ein und berät zu Fragen der Migration und Integration.
Welche Aufgabe hat der Kreistag im Kreis Düren?
Der Kreistag ist das zentrale politische Entscheidungsorgan und beschließt demokratisch über die Angelegenheiten des Kreises. Er bestimmt beispielsweise über den Haushalt und somit über Einnahmen, Ausgaben und Investitionen im Kreisgebiet. Die Mitglieder stimmen ab über die Ziele zur Entwicklung des Kreises. Der Kreistag vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Kreisverwaltung, die die Beschlüsse der Politik umsetzt. In verschiedenen Fachausschüssen wie beispielsweise Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Schule und Arbeit oder Bauausschuss werden die Themen inhaltlich diskutiert und ausgearbeitet. Bei der anstehenden Kommunalwahl werden grundsätzliche 54 Kreistagsvertreter gewählt. Aktuell gibt es aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten 62 Sitze im Kreistag. Der Landrat/die Landrätin ist Vorsitzende/r des Kreistags und hat das gleiche Stimmrecht wie ein Kreistagsmitglied.
Welche Aufgabe hat ein Landrat/eine Landrätin?
Es gibt eine Doppelfunktion: Der Landrat/die Landrätin leitet zum einen die Kreisverwaltung mit rund 1400 Mitarbeitenden und ist verantwortlich für die Ämter. Außerdem sorgt er oder sie dafür, dass die Beschlüsse des Kreistags umgesetzt werden. Zugleich, als zweite große Aufgabe, repräsentiert er oder sie den Kreis Düren nach außen. Es ist das höchste politische Amt im Kreisgebiet mit viel Gestaltungspotenzial.
Wie sieht der Wahlzettel aus?
Es wird vier Stimmzettel geben, auf denen die Stimmen für die Personen- beziehungsweise Parteiwahl abgegeben werden können. Hierbei ist zu beachten, dass die Stimmzettel für die Kreistags- beziehungsweise Stadt- und Gemeinderatswahlen jeweils in den gebildeten Wahlbezirken abweichen, da die Parteien pro Wahlbezirk die Kandidaten aufstellen können.
Welche Mehrheiten entscheiden über die Gewinner?
Je nachdem, wie die Parteien bei der Wahl abgeschnitten haben, wird über die Sitzverteilung im Stadt-, Gemeinde- und Kreistag entschieden. Die Person, die mit absoluter Mehrheit (mehr als 50 Prozent der Stimmen) gewählt wird, kann Bürgermeister/-in beziehungsweise Landrat/Landrätin werden. Da im ersten Wahlgang häufig mehrere Kandidaten zur Auswahl stehen, ist somit die Wahrscheinlichkeit einer Stichwahl am 28. September hoch.
Wer darf wählen?
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und in der jeweiligen Kommune ihren Wohnsitz seit mindestens 16 Tagen haben. Wer zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 16 Jahre alt ist, hat ein Stimmrecht.


