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Kreis Düren

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Kreis Düren und Kommunen schließen Vereinbarung zum Ganztag an Grundschulen

Der Kreis Düren und seine Kommunen (ohne eigenes Jugendamt) haben eine Kooperationsvereinbarung zur Organisation des Ganztagsangebotes an Grundschulen geschlossen. Damit stellen sie die Weichen für die erfolgreiche Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs, der ab dem 1. August 2026 zunächst für Kinder des ersten Schuljahres gilt und anschließend schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet wird.

Zahl der OGS-Plätze konnte in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut werden

Das Kreisjugendamt Düren ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs verantwortlich. Die Umsetzung erfolgt in den Städten und Gemeinden vor Ort. Dies betrifft alle Kommunen bis auf die Stadt Düren, die ein eigenes Jugendamt hat. 

Die Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein, um Kindern und Familien im Kreis Düren auch künftig ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Betreuungsangebot zu machen, betonen der Kreis und die Kommunen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) ist zugleich ein wichtiger Bestandteil der kreisweiten Präventionsstrategie „Gut aufwachsen im Kreis Düren“.

Die Zahl der OGS-Plätze konnte in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut werden. Waren zum 1. August 2024 2.636 Plätze vorhanden, standen ein Jahr später bereits 3.065 Plätze zur Verfügung. Für den Start des Rechtsanspruchs zum 1. August 2026 waren kreisweit 3.062 Plätze geplant. Im Regelfall bekommen alle Kinder einen Platz. Individuelle Lösungen für besondere Bedarfe im Einzelfall werden von allen Beteiligten unterstützt.

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