Nur bestimmte Fahrbahnen sind geeignet
Dass für Fahrradfahrer außerorts auf der Fahrbahn Schutzstreifen eingerichtet werden, ist bisher eher selten, denn eine Trennung der Fahrbahnen soll allen Verkehrsteilnehmern Sicherheit bieten. Seit dem vergangenen Jahr ist die Markierung von Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn aber dann möglich, wenn bestimmte Fahrbahnbreiten eingehalten werden können und unter anderem die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich reduziert ist. So ist in diesem Streckenabschnitt maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt.
Der Schutzstreifen in Richtung Frauwüllesheim beginnt auf Höhe des Ortseingangsschildes von Irresheim und endet circa 150 Meter vor der Kreuzung K 16/L 264 auf Höhe des angrenzenden Wirtschaftsweges. In Richtung Irresheim beginnt der Schutzstreifen unmittelbar an dieser Kreuzung und endet am Ortseingangsschild von Irresheim. Ob eine solche Regelung auch an anderen Orten im Kreisgebiet möglich ist, wird derzeit untersucht.

