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Kreis Düren

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Zulassung der Kreiswahlvorschläge

Informationen zur Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24. Januar: Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl.

Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Folgende Wahlvorschläge sind eingereicht worden:                                                                     

  • Helmer, Peter; Stimme für VOLKSENTSCHEIDE
  • Walter, Daniel; Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD   
  • Rachel, Thomas; Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU    
  • Bäcker, Katja; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -GRÜNE                              
  • Klose, Philipp; Freie Demokratische Partei – FDP                   
  • Heuser, Nadine; Alternative für Deutschland - AfD                 
  • Veithen, Valentin; Die Linke - Die Linke  
  • Lenzen-Brückmann, Tanja; FREIE WÄHLER - FREIE WÄHLER                                                                

Die eingereichten Wahlvorschläge wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeprüft. Die Wahlvorschläge der SPD, CDU, GRÜNEN, FDP, AfD, Die Linke und FREIE WÄHLER sind alle form- und fristgerecht eingegangen und enthalten die erforderlichen Daten und Unterlagen.

Der Kreiswahlvorschlag der Stimme für Volksentscheide wurde am 18.10.2024 eingereicht. Da die Stimme für Volksentscheide keine Partei darstellt, ist die Einreichung wahlrechtlich als „anderer Kreiswahlvorschlag“ zu bewerten. Dieser Kreiswahlvorschlag benötigt neben dem o.a. Unterlagen 200 Unterstützungsunterschriften. Die Vertrauenspersonen der Wählergruppe haben sowohl telefonisch als auch per E-Mail mitgeteilt, dass sie die benötigten Unterschriften nicht einreichen werden. Eine Rücknahme des Wahlvorschlages konnte aus formellen Gründen nicht erfolgen, so dass eine Zurückweisung zu erfolgen hat.

Der Kreiswahlausschuss beschließt, den Kreiswahlvorschlag der Stimme für Volksentscheide zurückzuweisen. Vor der Beschlussfassung wird den Vertrauenspersonen die Gelegenheit gegeben, sich zum eigenen Kreiswahlvorschlag zu äußern. 

Der Kreiswahlausschuss beschließt unter der Bedingung, dass die Landeslisten der Parteien nach § 28 BWahlG zugelassen werden, die Kreiswahlvorschläge der SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, Die Linke und FREIE WÄHLER zuzulassen. Vor der Beschlussfassung wird hiermit allen anwesenden Vertrauenspersonen die Gelegenheit gegeben, sich zum eigenen Kreiswahlvorschlag zu äußern.

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