Kein Wasser aus anliegenden Gewässern pumpen
Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf erlaubnisfreie Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-Anlieger- und Gemeingebrauchs. Die Wasserentnahme speziell aus der Rur wird durch die gleichlautende Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln vom 25. Juni 2026 geregelt
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Kreises Düren ist einzusehen unter „Kreis Düren – Bekanntmachungen -Allgemeinverfügung“ unter https://www.kreis-dueren.de/aktuelles/bekanntmachungen/2026-07-20-Allgemeinverfuegung-zur-Untersagung-von-Wasserentnahme-2026.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)

