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Bei Volljährigen sieht unser Rechtssystem derzeit keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor, außer im Rahmen des zeitlich eingeschränkten Ehegattenvertretungsrechts.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermieden werden. In einer Betreuungsverfügung können sowohl Wünsche hinsichtlich der Person des gesetzlichen Betreuers oder der gesetzlichen Betreuerin oder inhaltliche Wünsche zur Betreuung festgelegt werden. Durch die Patientenverfügung wird vorab bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll.
Über die genannten Vorsorgemöglichkeiten informiert die Betreuungsbehörde des Kreises Düren am Mittwoch, 25. Oktober, von 18 bis 19.30 Uhr im Kreishaus Düren, Bismarckstr. 16, Haus A, Raum 158. Als fachkundiger Referent steht Dr. Michael Jüttner, ehemaliger Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren, zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei, aber begrenzt. Eine Anmeldung bis Montag, 23. Oktober, ist erforderlich.
Weitere Informationen und Anmeldung gibt es bei der Betreuungsbehörde im Amt für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung des Kreises Düren per E-Mail an amt52kreis-duerende oder telefonisch unter 02421/221052901.
Informationen
Beginn | 18 Uhr |
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Anmeldung | Weitere Informationen und Anmeldung gibt es bei der Betreuungsbehörde im Amt für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung des Kreises Düren per E-Mail an amt52@kreis-dueren.de oder telefonisch unter 02421/221052901. |
Eintritt
frei