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Kreis Düren

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Bewohnerparkausweis


Bewohnerparkausweise für die Gemeinde Langerwehe und die Stadt Linnich werden vom Kreis Düren ausgestellt.

Bewohnerparkausweise im Stadtgebiet Düren und Jülich liegen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Kreises und müssen bei der örtlich zuständigen Behörde beantragt werden.

Informationen zum Bewohnerparkausweis

Jede Bewohnerin und jeder Bewohner im Erteilungsgebiet hat Anspruch auf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises.

Fahrzeuge von Familienangehörigen

Befindet sich ein Fahrzeug im Besitz eines Familienmitglieds, das von einer Bewohnerin oder einem Bewohner im Erteilungsgebiet genutzt wird, ist eine Überlassungserklärung erforderlich. Diese Erklärung kann über die bereitgestellte Vorlage heruntergeladen, ausgefüllt und dem Antrag beigefügt werden.

Firmenfahrzeuge

Bei Nutzung eines Firmenfahrzeugs ist ebenfalls eine Überlassungserklärung notwendig. Diese ist von der Halterin bzw. dem Halter des Fahrzeugs auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Antrag beizufügen.

Eintragung von Kennzeichen

Grundsätzlich wird pro Ausweis ein Fahrzeugkennzeichen eingetragen. In begründeten Fällen ist die Eintragung von zwei Kennzeichen möglich (z. B. Sommer- und Winterfahrzeug). Es darf jedoch nur ein Fahrzeug im Anwohnerbereich abgestellt werden.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises beträgt 40,00 € pro Kalenderjahr.

Verlängerungen und Änderungen

Verlängerungen sowie Änderungen des Kennzeichens können ebenfalls online beantragt werden. Alternativ genügt auch eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail.

Erteilungsgebiete

Gemeinde Langerwehe

Hier können für folgende Bereiche Bewohnerparkausweise beantragt werden:

  • für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Postraße
  • für die Straße "Ulhaus" mit der Hausnummern 2-60 und 3-61
  • für die Hauptstraße mit den Hausnummer 2-30 und 5-17 + 31

Stadt Linnich

Hier können zum Parken auf dem "Alter Markt" oder dem "Kirchplatz" für folgende Bereiche Bewohnerparkausweise beantragt werden:

  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Nord,- Ost,- Süd- und Westpromenade
  • Alle Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb des Promenadenrings. Dazu gehören die Straßen:
    • Kirschstraße
    • Löffelstraße
    • Alter Markt
    • Kirchplatz
    • Heilig-Geist-Gasse
    • Falkengasse
    • Mahrstraße
    • Rurdorfer Straße
    • Altwyk
    • Rurstraße für die Haunummern 1,2,3,4,5,7
Amt für Tiefbauangelegenheiten, Verkehrslenkung und Wohnungsbauförderung
Frau Monika Croé
Sachbearbeitung
Herr Sebastian Bünten
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • © stgrafix - stock.adobe.com