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Kreis Düren

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Halterwechsel

Sie haben ein Fahrzeug gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen, für das bereits ein deutsches Kennzeichen vergeben wurde? Dann können Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen ummelden.

Erforderliche Unterlagen

Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen im Original mitbringen:

1. Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bei angemeldeten Fahrzeugen: aktuelle Version
    • bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: entwertete Version
  • Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht oder Eintragung im Fahrzeugschein/Teil I)

2. Versicherungs- und Steuerunterlagen

3. Identitäts- und Eigentumsnachweise

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
  • Bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

4. Weitere Unterlagen

  • Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände aus früheren Zulassungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten)
  • Kennzeichenschilder
    • nur erforderlich, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug mit weiterverwendbaren Euro-Kennzeichen (gut lesbar) erneut zugelassen werden soll

Wichtiger Hinweis

Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Gebührenrückstände aus vorherigen Zulassungs- oder Verwaltungsvorgängen bestehen.

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise