Erforderliche Unterlagen
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen im Original mitbringen:
1. Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder Betriebserlaubnis - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei angemeldeten Fahrzeugen: aktuelle Version
- bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen: entwertete Version
- Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht oder Eintragung im Fahrzeugschein/Teil I)
2. Versicherungs- und Steuerunterlagen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-LastschriftmandatPDF-Datei74,87 kB für die Kfz-Steuer
- Hinweis: Wenn der Steuerzahler nicht der Fahrzeughalter ist, müssen beide Personen unterschreiben (oben und unten im Formular).
3. Identitäts- und Eigentumsnachweise
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
- Bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
- Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
4. Weitere Unterlagen
- Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände aus früheren Zulassungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten)
- Kennzeichenschilder
- nur erforderlich, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug mit weiterverwendbaren Euro-Kennzeichen (gut lesbar) erneut zugelassen werden soll
Wichtiger Hinweis
Eine Zulassung ist nicht möglich, wenn Gebührenrückstände aus vorherigen Zulassungs- oder Verwaltungsvorgängen bestehen.
Weitere Informationen:
Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

