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Kreis Düren

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Neuzulassung

Neuzulassung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen, die zuvor auf keinen anderen Halter zugelassen waren.

Erforderliche Unterlagen

1. Fahrzeugunterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

2. Versicherungs- und Steuerunterlagen

Hinweise:

  • Wenn der Steuerzahler nicht der Fahrzeughalter ist, müssen beide Personen unterschreiben (oben und unten im Formular).
  • Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

3. Personen- und Eigentumsnachweise

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
  • Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände aus früheren Zulassungen bestehen

4. Besondere Nachweise für Firmen und Vereine

  • bei Firmen (juristische Personen): Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug + Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise