Erforderliche Unterlagen
1. Fahrzeugunterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
2. Versicherungs- und Steuerunterlagen
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-SteuerPDF-Datei74,87 kB
Hinweise:
- Wenn der Steuerzahler nicht der Fahrzeughalter ist, müssen beide Personen unterschreiben (oben und unten im Formular).
- Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
3. Personen- und Eigentumsnachweise
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin / des Halters (keine Kopie)
- Einverständniserklärung, dass die Zulassungsstelle prüfen darf, ob Gebührenrückstände aus früheren Zulassungen bestehen
4. Besondere Nachweise für Firmen und Vereine
- bei Firmen (juristische Personen): Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug + Vollmacht
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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Kontakt
Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

