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Kreis Düren

Saisonkennzeichen

Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte des Saisonkennzeichens eingeprägt. Im abgebildeten Beispiel wäre das Fahrzeug vom 01. April bis zum 30. September zugelassen. [Motivbild: ©Björn Wylezich - Adobe-Stock]

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Sie wählen einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen ist.

Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates.

Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  •  elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag im Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • Sepa-Lastschriftmandat bezüglich KfZ-Steuer
  • Einverständniserklärung, dass dem Dritten Auskunft erteilt werden kann, ob Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen (siehe Hinweis unten).
  • bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug und Vollmacht
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)

Zu beachten!

Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückständen aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle stehen für Rückfragen unter der folgenden zentralen Rufnummer zur Verfügung:

 02421/221030900

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Björn Wylezich - stock.adobe.com