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Kreis Düren

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Hinweise zur Haltung von Schweinen

Da sich zur Zeit ein Trend abzeichnet, vermehrt Schweine ( insbesondere Minischweine) als Haustiere anzuschaffen, möchte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren dringend auf die tierseuchenrelevante Problematik der Haltung dieser Tiere hinweisen.

Im Osten Deutschland grassiert derzeit die afrikanische Schweinepest und gefährdet alle dort lebenden Hausschweinebestände. Es besteht auch jederzeit die Gefahr der Verschleppung in die hiesige Wild,- und Hausschweinepopulation, sodass eine Infektion mit diesem tödlichen Virus drohen kann. Dabei besteht kein Unterschied, ob es sich um eine landwirtschaftliche Nutzung oder um eine private Haltung einzelner Schweine handelt.

Aus diesem Grund sind auch Hobbyhalter von Schweinen verpflichtet, sich an das Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) § 3 Allgemeine Pflichten des Tierhalters) sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest zu halten.

Eine Haltung von Schweinen im Freien ist genehmigungspflichtig.
Das bedeutet, dass jede Haltung sowohl bei der Tierseuchenkasse als auch beim zuständigen Veterinäramt angemeldet und abgenommen werden muss.
Bei einem Ausbruch der Schweinepest durch fahrlässiges Verhalten ist mit massiven Regressforderungen zu rechnen.

Weitere Informationen

Einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Afrikanischen Schweinepest:

  • Keine Verfütterung von Speise und Küchenabfällen an Haus- oder Wildschweine
  • Keine Verfütterung von Futter in dem Fleisch sein könnte bzw. ist (z.B. Hundefutter)
  • Separates Schuhwerk und Arbeitskleidung für das Gehege bzw. den Stall
  • Nur Zukauf von gesunden Tieren, Beachtung der Vorschriften für den Transport
  • Auslegen von Desinfektionsmatten an den Stalleingängen
  • Strikte Unterbindung des direkten und indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z.B. Freilandhaltungen müssen wildschweinsicher mit einem Doppelzaun eingezäunt sein, sodass kein Kontakt möglich ist).
  • Verbringen sie keine Materialien in die Schweinehaltung, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sein könnten, insbesondere aus Wäldern

Nur so schützt man nicht nur seine eigenen Tiere, sondern auch die Schweine in anderen Haltungen. Die Schweinepest ist eine staatlich bekämpfte Tierseuche und kann zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen.

Kontakt Tierschutzbeauftragte

Frau Dr. Elke Schelthoff
Sachgebietsleitung

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