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Kreis Düren

Ergänzende Regeln zum Schutz vor mutiertem Coronavirus

"Die Verbreitung des mutierten Coronavirus bereitet uns erhebliche Sorge", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn mit Blick auf mittlerweile 66 nachgewiesene Fälle der sogenannten englischen Mutante. "Um eine weitere Verbreitung einzudämmen, müssen wir sehr vorsichtig sein", betont der Landrat.

Schutzmaßnahmen ab dem 4. Februar

Deshalb führt der Kreis Düren ab Donnerstag, 4. Februar, ergänzende Schutzmaßnahmen ein, die für das gesamte Kreisgebiet gelten.

Landrat Wolfgang Spelthahn und Dr. Norbert Schnitzler, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes, betonen die Wichtigkeit der Vorsichtsmaßnahmen, die trotz der zaghaft sinkenden, aber nach wie vor zu hohen Inzidenzzahl von derzeit um die 90 Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen notwendig werden.

Und hier die wichtigsten neuen Regeln:

Der Mindestabstand soll dringend bei allen erlaubten Zusammenkünften und Versammlungen in Innenräumen künftig mindestens 2 Meter betragen (bisher: 1,5 Meter).

Haushaltsangehörige, die mit einem Menschen zusammenleben, der nachweislich mit dem mutierten Coronavirus infiziert ist (oder wo der Verdacht auf eine solche Infektion besteht), müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne dass eine Freitestung nach 10 Tagen möglich ist .

Wer länger als 5 Minuten Kontakt zu einem Menschen hatte, der mit dem mutierten Virus infiziert ist und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand hielt, ist nun Kontaktperson 1. Grades und muss in Quarantäne.

Für die Karnevalstage (Donnerstag 11. Februar,  bis Dienstag, 16. Februar), herrscht ein Alkoholverbot in Innenstädten, Ortskernen und an Orten, bei denen es erwartungsgemäß regelmäßig zu Ansammlungen von Menschen kommt. Das ist insbesondere dort der Fall, wo nach der Corona-Schutzverordnung im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht herrscht.

"Wir müssen das mutierte Virus sehr ernst nehmen", betonte Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schnitzler angesichts der ergänzenden Regeln. Nach allem, was bislang bekannt ist, sei es deutlich ansteckender. Landrat Wolfgang Spelthahn appellierte, sich unbedingt an die Vorsichtsmaßnahmen zu halten, um die derzeit günstige Entwicklung sinkender Fallzahlen nicht zu gefährden. "Wir wollen so schnell wie möglich unter einen Inzidenzwert von mindestens 50."

Das NRW-Gesundheitsministerium hat diese präventiven Maßnahmen, die der Kreis Düren in einer sogenannten Allgemeinverfügung zusammengefasst hat, zugestimmt.

Zur Stunde sind im Kreis Düren 372 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (2.2.) gibt es 32 Neuinfektionen. Leider sind zwei weitere Menschen gestorben (63 und 80 Jahre). "Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen, denen wir unser aufrichtiges Beileid aussprechen", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Somit steigt die Zahl der Todesfälle auf 213. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 8390 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 12 auf 7805. (Stand: 14 Uhr).

Die 372 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet: 

Ort Aktuell Infizierte Gesamtzahl
positiv Getester
Aldenhoven 19 572
Düren 162 3302
Heimbach 10 120
Hürtgenwald 4 298
Inden 6 149
Jülich 45 908
Kreuzau 17 445
Langerwehe 13 304
Linnich 23 345
Merzenich 8 352
Nideggen 21 370
Niederzier 21 497
Nörvenich 6 281
Titz 5 191
Vettweiß 12 256
Kreis Düren 374 8390

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 213.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 93,3. 

Hier gibt es Rat und Hilfe

Telefonzentrale:  02421/22-0
Corona-Hotline (Mo-Do 8–16.30 Uhr, Fr 8–15 Uhr):  02421/22-1053920
Jugendamt und Frühe Hilfen:  02421/22-1051900
job-com:  02421/22-1560000
Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle:  02421/22-1036900
Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle:  02421/22-1036999
Service-Nummer für Unternehmen:  02421/22-1061214

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