Inhalt anspringen

Kreis Düren

Neue Regeln für viele Gebiete

Auf die aktuell hohen Zahlen in Düren reagiert der Kreis Düren mit einer neuen Allgemeinverfügung, die insbesondere für Gebiete im Stadtgebiet Düren gelten.

"Möglichst schnell ein Stück Normalität zurück gewinnen"

"Wir wollen uns fit machen für Lockerungen", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. "Damit wir alle im Kreis Düren möglichst schnell wieder ein Stück Normalität zurück gewinnen, müssen wir aber darauf hinarbeiten, eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern." Vor allem in der Stadt Düren ist der aktuelle Inzidenzwert (229) besonders hoch, in manchen Stadtbezirken liegt er noch deutlich darüber. Um diese Werte zu senken, muss der Kreis mit einigen Maßnahmen, die nur für die Stadt Düren gelten, reagieren. Sie sind in einer sogenannten Allgemeinverfügung festgehalten, die ab sofort gilt und bis zum 21. März befristet ist.

"Wir können genau sehen, wie sich das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet verteilt", sagte der Landrat. Dass es in der Dürener Kernstadt aktuell diese hohe Inzidenzzahl gibt, sei auch der Bevölkerungsdichte geschuldet. Düren ist mit rund 93.000 Einwohnern die mit Abstand größte Stadt im Kreis Düren. Spürbar ist auch die vergleichswiese hohe Verbreitung der britischen Mutante (B.1.1.7), die deutlich ansteckender ist und oft dafür sorgt, dass ganze Familien mit dem Corona-Virus infiziert sind.

Hier die wesentlichen Maßnahmen der Allgemeinverfügung, die für das Gebiet der Stadt Düren gilt mit Ausnahme der Bezirke: Arnoldsweiler, Niederau-Krauthausen, Lendersdorf-Berzbuir-Kufferath, Birgel, Gürzenich, Derichsweiler, Echtz-Konzendorf, Mariaweiler, Hoven und Merken.

Die Regelungen zusammengefasst:

- Im öffentlichen Raum gilt weiter die Regelung: Treffen darf sich ein Hausstand/Haushalt mit einer weiteren Person. 

- Im privaten Raum (Haus, Wohnung, Garten) dürfen sich die Bewohner des eigenen Hausstandes / Haushaltes mit einer weiteren Person treffen (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit).

- im erweiterten Stadtgern (siehe Karte) muss in der Öffentlichkeit von 7 bis 19 Uhr eine medizinische Maske (sog. OP-Maske o. FFP2) getragen werden.

- Erwachsene (Besucher und Personal) müssen in Kitas und Kindergärten eine medizinische Maske tragen. 

- Bei Trauungen dürfen grundsätzlich maximal fünf Teilnehmer anwesend sein, bei Beerdigungen unter freiem Himmel max. 25 Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit).

- In öffentlichen Parks und Grünflächen gilt ein sogenanntes Verweilverbot. Menschen dürfen sich dort aufhalten, sie müssen sich aber fortbewegen, dürfen sich also nicht hinsetzen, auf eine Wiese legen oder länger stehen bleiben. Der Verzehr von Speisen ist untersagt (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).

- Spielplätze dürfen ab 17.30 Uhr nicht mehr betreten werden. Es gilt ganztägig ein Verbot von Speisen (ausgenommen sind Kinder bis zum Alter von einem Jahr).

- Die Anzahl der gleichzeitig in geöffneten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen (wie z. B. Frisöre) mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Verantwortlich für die Einhaltung sind die Inhaber. Für Apotheken gilt weiterhin die Regelung von einer Person auf 10 Quadratmeter.

In dem markierten Gebiet gelten die Maßnahmen, die in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind.

Diese Maßnahmen sind mit dem NRW-Gesundheitsministerium und der Stadt Düren abgestimmt. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Natürlich gelten ansonsten die aktuellen Maßgaben der Corona-Schutzverordnung. Zudem wird die Polizei im Dürener Stadtgebiet mit Lautsprecherwagen in deutscher und türkischer Sprache auffordern, die Corona-Regeln strikt einzuhalten.

"Uns geht es darum, jetzt möglichst schnell die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Inzidenzwerte deutlich sinken und wir die lang erhofften Lockerungen ins Auge fassen können", sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Sollte das nicht gelingen, seien weitere Maßnahmen möglich, zum Beispiel eine vorübergehende Schließung des Dürener Wochenmarktes oder eine Ausgangsbeschränkung. Es sei absolut notwendig, auf die aktuelle Lage mit diesem besonderen Blick auf die Stadt Düren und die jenseits der 200 liegende Inzidenz zu reagieren. Im gesamten Kreisgebiet liegt der Wert bei 122,4. Landrat Wolfgang Spelthahn: "Wir müssen jetzt in dieser besonderen Lage noch ein Stück durchhalten und können uns dann hoffentlich bald auf Lockerungen freuen."

Und hier die aktuellen Zahlen:

Aktuell sind im Kreis Düren 566 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (4.3.) gibt es 45 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 9371 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 48 und beträgt nun 8576. (Stand: 13 Uhr)

Die 566 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

Ort Aktuell Infizierte Gesamtzahl
positiv Getester
Aldenhoven 24 614
Düren 297 3818
Heimbach 10 141
Hürtgenwald 18 314
Inden 14 177
Jülich 38 985
Kreuzau 21 483
Langerwehe 17 332
Linnich 21 389
Merzenich 18 390
Nideggen 15 390
Niederzier 38 544
Nörvenich 14 314
Titz 9 205
Vettweiß 12 275
Kreis Düren 566 9371

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 229.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 122,4.

Hier gibt es Rat und Hilfe

Telefonzentrale:  02421/22-0
Corona-Hotline (Mo-Do 8–16.30 Uhr, Fr 8–15 Uhr):  02421/22-1053920
Jugendamt und Frühe Hilfen:  02421/22-1051900
job-com:  02421/22-1560000
Straßenverkehrsamt, Zulassungsstelle:  02421/22-1036900
Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle:  02421/22-1036999
Service-Nummer für Unternehmen:  02421/22-1061214

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • CC0, pixabay.com
  • Stadt Düren