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Kreis Düren

Kooperativer Kinderschutz - Informationen für pädagogische Fachkräfte in Schule

Die Schule ist verpflichtet, auf das Wohl ihrer Schüler:innen zu achten und dem nachzugehen, wenn ein Kind den Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung erweckt. Und das bedeutet auch ggf. das Jugendamt einzubeziehen. (siehe SchulG §42 Abs. 6)

Damit im Fall der Fälle nichts Wichtiges vergessen wird, hat das Regionale Bildungsbüro Ihnen für Ihre Arbeit in der Schule folgende Materialien zusammengestellt:

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