Die Schule ist verpflichtet, auf das Wohl ihrer Schüler:innen zu achten und dem nachzugehen, wenn ein Kind den Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung erweckt. Und das bedeutet auch ggf. das Jugendamt einzubeziehen. (siehe SchulG §42 Abs. 6)
Damit im Fall der Fälle nichts Wichtiges vergessen wird, hat das Regionale Bildungsbüro Ihnen für Ihre Arbeit in der Schule folgende Materialien zusammengestellt:
Kinderschutz-Kurzinfo zu Schuljahresbeginn
Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und den Jugendämtern Stadt und Kreis Düren – Überarbeitet 2023
Kinderschutzwissen kompakt
Vorlagen zur Dokumentation im Kinderschutz
Materialien Fortbildungen schulische Kinderschutzfachkräfte
Ansprechpartner bei den Sozialen Diensten
Kooperationspartner für Schulen im Kreis Düren
Überregionale Informationen zum Thema Kinderschutz
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Amt für Schule und Bildung
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