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Kreis Düren

Anschlussvereinbarung

Die Anschlussvereinbarung wird im zweiten Halbjahr der 9. Klasse in der Schule ausgefüllt.

Die Anschlussvereinbarung ist ein Zwischenergebnis der bisherigen beruflichen Orientierung. Darin wird festgehalten, welche weiteren Schritte im Übergang Schule und Beruf geplant sind.
Wenn sich diese Pläne ändern, kann die Anschlussvereinbarung auch angepasst werden. 

Die Anschlussvereinbarung gehört den Schüler/innen. Es ist aber hilfreich, sie zu Beratungsgesprächen (z.B. mit dem/der Studien- und Berufsberatungslehrer oder der Berufsberatung) mitzunehmen. 

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