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Kreis Düren

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Allgemeines zur Sozialhilfe

Wer nicht in der Lage ist

  • aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder
  • sich in besonderen Lebenslagen selbst zu helfen und
  • anderweitig keine ausreichende Hilfe erhält

hat ein Recht auf persönliche und wirtschaftliche Hilfen.
Die verschiedenen Unterstützungsangebote sollen nicht nur Armut verhindern, sondern auch die Selbsthilfe stärken und auch ein menschenwürdiges Leben sichern.

Bitte beachten Sie die Neuregelungen in der Sozialhilfe ab 1.1.2023 (Bürgergeld)!

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden link:

Wie wird der notwendige Lebensunterhalt für Hilfebedürftige sichergestellt?

Weitere Sozialhilfen im Überblick

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