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Kreis Düren

Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen sind Erkrankungen unserer Haus- und Nutztiere, die von großer gesellschaftlicher Bedeutung sind, da sie entweder großen wirtschaftlichen Schaden verursachen oder aber die Gesundheit des Menschen gefährden können. Welche Krankheiten als Tierseuche gelten, ist im Tiergesundheitsgesetz festgelegt.

Die Bekämpfung von Tierseuchen setzt nicht erst bei erkrankten Tieren ein, sondern ist vor allem die Vorsorge und die Verhütung dieser Krankheiten durch regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Tierhaltungen. Bei bestimmten Seuchen gibt es sogar Untersuchungspflichten (z. B. bei Rindern die BHV1, Leukose, Brucellose).

Tierseuchenbekämpfung kann nur als Gemeinschaftaufgabe von Tierhalter und Veterinärverwaltung sowie allen mit der Tierhaltung befassten Stellen gesehen werden und funktionieren. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber jedem Tierhalter Pflichten auferlegt. Dazu gehört zum Beispiel eine lückenlose Information über Nutztierhaltungen, sodass die Identität der Tiere eindeutig feststellbar ist. Denn nur wenn man Herkunft, Transportweg und Verbleib jedes Tieres kennt, kann im Seuchenfall schnell und effizient reagiert werden.

Weitere Informationen

Gebühren

Für Amtshandlungen nach Tierseuchenrecht werden Gebühren erhoben, die beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt erfragt werden können. Die Gebühren richten sich nach der  Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (Öffnet in einem neuen Tab). Zusätzlich werden die notwendigen Fahrtkosten des Veterinärs berechnet, wenn die Amtshandlung nicht in den Diensträumen vorgenommen wird.

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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