Der rechtliche Aufenthaltsstatus von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte wirkt sich auf Integrationsprozesse aus, da durch ihn Zugänge zu verschiedensten Leistungen (auch rechtlicher Art) entweder ermöglicht oder gehemmt werden können.
Zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfolgen Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde der Kreisverwaltung Düren, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Umsetzung verschiedener Maßnahmen, welche über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen.
Ausländerbehörde
Termine und ortsnaher Service
Die Ausländerbehörde begleitet und unterstützt das Verfahren zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung aktiv und ortsnah. Neben den Hauptstellen in den Kreishäusern Düren und Jülich besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Jülich und den Fachhochschulen im Kreisgebiet mit aufsuchendem bzw. unterstützendem Serviceangebot.
Verwaltungsdigitalisierung und Online-Zugang
Gleichzeitig wird die Online-Kontaktaufnahme sukzessive ausgebaut. Die Kommunikation vor dem erforderlichen persönlichen Termin (Biometriedatenaufnahme) erfolgt im Idealfall medienbruchfrei digital in die persönliche und seit 2011 ebenfalls digitale Aufenthaltsakte. Landeszuwendungen, wie beispielsweise die Digitalisierungspauschale im Jahr 2024, werden im Rahmen der Möglichkeiten genutzt, um die technische Ausstattung zu aktualisieren und zu verbessern. Insbesondere die Beschaffung von weiteren Übersetzungsgeräten erfolgt, um die Sprachbarriere abzubauen und die persönliche/telefonische Kontaktaufnahme zu verbessern.
Kooperation mit Akteuren der Migrations- und Integrationsarbeit und Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements
Um gerade in rechtlich schwierigen oder beratungsintensiven Fällen zeitnah eine Lösung zu finden, kooperiert die Ausländerbehörde mit den ansässigen Akteuren und berät diese. Auch nimmt sie aktiv an verschiedenen Austauschformaten teil und vernetzt sich sowohl mit hauptamtlichen Akteuren als auch den ehrenamtlich Tätigen (zum Beispiel im Fachlichen Austausch Migration, siehe hierzu Kapitel 13). Des Weiteren setzt die Ausländerbehörde als Teil der integrierten Handlungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen das sogenannte Kommunale Integrationsmanagement um. Die personelle Unterstützung durch das Kommunale Integrationsmanagement wird durch die Ausländerbehörde für die erforderliche Informationsbeschaffung (Schulzeugnisse, besondere Integrationsleistungen – §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz) zur Feststellung einer besonders guten Integration und für die Unterstützung der Einbürgerungsbehörden von Stadt und Kreis Düren genutzt.
Chancenaufenthalt
Bis zum 30.12.2025 besteht für Personen mit Duldungsstatus die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz – besonders gute Integration – im Rahmen einer für 18 Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis („Chancenaufenthaltsrecht”) zu erlangen. Diesbezüglich wird der Personenkreis im Rahmen einer Kooperation der Ausländerbehörde mit Beratungsorganisationen, dem Kommunalem Integrationszentrum (Case-Manager*innen im Kommunalen Integrationsmanagement) und der job-com unterstützt.
Fachkräfteeinwanderung
Die Fachkräfteeinwanderung wurde vom Gesetzgeber fortentwickelt und nimmt einen immer größeren Teil der Aufenthaltsregelungen ein. Die von der „Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung NRW” begleiteten Visaverfahren werden zeitnah mit Terminen versorgt – regelmäßig noch während des laufenden Visumzeitraums.
Weitere Informationen:
Einbürgerungsbehörde
Die zuzugsstarken Jahre 2014 bis 2016 haben großen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Einbürgerungsbehörde. Dabei spielt neben dem zeitlichen Aspekt auch der spürbare Wille in dieser Personengruppe eine entscheidende Rolle, nicht mehr in Krisengebiete zurückkehren zu wollen, sondern die Zukunft als deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger in Deutschland zu gestalten.
Kooperation mit kreisangehörigen Kommunen und Digitalisierung
Um Wege für die Antragstellenden zu verkürzen, werden Anträge in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen aufgenommen. Eine vollständige digitale Antragstellung ist wegen weiterhin erforderlicher persönlicher Erklärungen derzeit noch nicht möglich, die Kommunikation seitens der Einbürgerungsbehörde erfolgt möglichst digital. Die Akten laufender Fälle sind digitalisiert.
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Neben vielen weiteren Änderungen wird unter anderem die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt. Bei besonderen Integrationsleistungen, Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1 sowie gesichertem Lebensunterhalt ist eine Einbürgerung zukünftig bereits nach drei Jahren möglich. Darüber hinaus müssen Einbürgerungsbewerber*innen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben (Hinnahme von Mehrstaatigkeit).
Mit Blick auf die Gesetzesänderung ist mit einem weiteren massiven Anstieg der Einbürgerungsanträge zu rechnen. Der Kreis Düren hat daher die Einbürgerungsbehörde zusätzlich zu den Stellen des Kommunalen Integrationsmanagements temporär personell verstärkt. Hierdurch ist es gelungen die durchschnittliche Bearbeitungszeit signifikant zu verkürzen und die Anzahl der erfolgten Einbürgerung deutlich zu erhöhen. Ziel ist, der tatsächlichen Fallzahlensteigerung mit adäquatem Personalzuwachs in der Einbürgerungsbehörde zu begegnen, um die Bearbeitungszeiten möglichst unter sechs Monaten zu halten. Dies ist allerdings stark von den zu erwartenden Antragszahlen abhängig.
Weitere Informationen:
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Bismarckstr. 16
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Kreis Düren
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Fr: 8 bis 13 Uhr