Informationen zu den Änderungen ab Januar 2026
Hier informieren wir Sie über alles Wichtige, was sich ab Januar 2026 bei den Leistungen für Sie ändert. Es treten Neuerungen in Kraft, die für Leistungsbeziehende und Arbeitgeber im Kreis Düren relevant sind. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Regelbedarfe bleiben 2026 unverändert
Die Regelbedarfe in der Grundsicherung werden zum 01.01.2026 nicht erhöht.
Der Gesetzgeber hat entschieden, die bisherigen Beträge auch im Jahr 2026 beizubehalten.
Erhöhung des Kindergeldes
Ab Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259,00 € pro Kind.
Wie bisher wird das Kindergeld vollständig auf Ihre Leistungen beim Jobcenter angerechnet.
Mindestlohn und Minijobgrenze steigen
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.01.2026 von 12,81 € auf 13,90 € pro Stunde.
Damit steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs:
- bisher: 556,00 €
- neu ab Januar 2026: 603,00 € monatlich
Grundsätzlich ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich vorteilhafter als ein Minijob – sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Wenn Sie Unterstützung oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten auch Ihren Arbeitgeber.
Mobilticket: Preis ab Januar 31,00 €
Sollten Sie ein Mobilticket haben, müssen Sie hierfür im neuen Jahr 31,00 € monatlich zahlen. Wir zahlen den erhöhten Ticketpreis, wie gewohnt, aus Ihren Sozialleistungen direkt an das Verkehrsunternehmen.
DeutschlandTicket Sozial zum Preis von 53,00 € monatlich erhältlich
Anstatt des Mobiltickets können Sie auch das bundesweit nutzbare Deutschlandticket als Sozialticket im Abonnement erhalten. Dieses kostet ab Januar 53,00 € im Monat.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Rurtalbus GmbH (Öffnet in einem neuen Tab).
Neue Grundsicherung
Die neue Grundsicherung soll das bisherige Bürgergeld im Laufe des Jahres 2026 ablösen. Für diejenigen, die auch schon bisher ihren Pflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommen und rechtmäßig ihre finanzielle Unterstützung von der job-com erhalten, wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Kernpunkte der Reform sind u.a.:
- striktere Mitwirkungspflichten
- strengeres Vorgehen bei fehlender Arbeitsbereitschaft
- härtere Sanktionen
- geringere Vermögensfreigrenzen
- strengeres Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch
Schließzeit über Weihnachten und den Jahreswechsel
Die job-com ist vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 04. Januar 2026 geschlossen.
Unsere Online-Dienste (Öffnet in einem neuen Tab) stehen Ihnen in dieser Zeit uneingeschränkt zur Verfügung.
Ab dem 05. Januar 2026 sind wir wieder zu den gewohnten Servicezeiten persönlich erreichbar.
















