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Kreis Düren

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Förderspektrum für Arbeitgebende

Unser Arbeitgeberservice kann Unternehmen, die Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuchende einstellen, die Leistungen der job-com erhalten, mit entsprechenden Zuschüssen unterstützen!

Der job-com stehen zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme von Leistungsberechtigten Förderinstrumente zur Verfügung. Sie unterstützen die Arbeitgebenden bei der Besetzung offener Stellen oder Ausbildungsplätzen sowie bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Grundsätzliche Fördervoraussetzung

  • Bewerber*innen erhalten Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld).
  • Jede Förderung muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden - 
    gerne auch formlos per Telefon oder E-Mail.
  • Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Auswahl möglicher Förderleistungen

Erläuterungen und Hinweise