Der job-com stehen zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme von Leistungsberechtigten Förderinstrumente zur Verfügung. Sie unterstützen die Arbeitgebenden bei der Besetzung offener Stellen oder Ausbildungsplätzen sowie bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Grundsätzliche Fördervoraussetzung
- Bewerber*innen erhalten Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld).
- Jede Förderung muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden -
gerne auch formlos per Telefon oder E-Mail. - Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.